Das neue Alterseinkünftegesetz
Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Mit der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.1.2002, des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) seit 1.1.2005 sowie des novellierten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) bei der betrieblichen und bei der privaten Altersvorsorge. Damit wird künftig ein deutliches Gegengewicht zur gegenwärtigen Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente immer stärker wirksam.
Ein Wort zur Rürup-Rente - die steuerfinanzierte Basisrente
Die neuen steuerlichen Möglichkeiten im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes können bei bestimmten Voraussetzungen dazu führen, daß die zusätzliche Rente vollständig aus Steuervorteilen finanziert wird und zu keinem zusätzlichen Nettoaufwand führt. Wir berechnen Ihnen die Möglichkeiten im Detail.
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