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Was sind Geschlossene Fonds?

 

Bei der Investition in geschlossene Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Einbindung von Beteiligungen in die Gesamtvermögenstruktur zur weiteren Optimierung von Chancen und Risiken führt. Das Kapital wird börsenunabhängig in Sachwerte investiert. 

 

Beteiligung an Kommanditgesellschaft

 

Über geschlossene Fonds beteiligt sich der Anleger an einem oder mehreren, i. d. R. vorher festgelegten Investitionsobjekten (wie z. B. Landentwicklung, Immobilien, Schiffe, Infrastrukturprojekte oder Private Equity Zielfonds). Das Investitionsvolumen ist meistens von vorn herein auf eine bestimmte Summe begrenzt, die mit Eigenkapital und Fremdkapital finanziert wird. Das Eigenkapital wird von mehreren Anlegern aufgebracht, die sich an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditisten beteiligen. Daraus resultierend ist der Anleger wirtschaftlicher Mit-Eigentümer des Investitionsobjektes und am Gewinn und Verlust sowie den stillen Reserven der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage begrenzt. Der Anleger partizipiert entsprechend seinem Anteil an den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen des Investitionsobjektes, an dem er sich alleine schon aus Gründen der Investitionshöhe nicht hätte beteiligen könnten. 

 

Hohe Nachsteuer-Renditen

 

Neben attraktiven Renditen können Anleger von den zwischen einzelnen Ländern gültigen Doppelbesteuerungsabkommen und den damit verbundenen zusätzlichen Freibeträgen profitieren. Bei Schiffsfonds wirkt sich die "Tonnagesteuer" sehr positiv auf die zu erzielende Nachsteuerrendite aus.

 

Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds liegt in der Regel bei 5 – 20 Jahren, wobei ein Trend zu kürzeren Durchschnittslaufzeiten erkennbar wird. Eine Rückzahlung der Anteile erfolgt durch Auflösung des Fonds, z.B. durch Verkauf des Investmentobjektes. Eine vorherige Rückgabe der Fondsanteile ist nicht ohne weiteres möglich und kann über so genannte "Zweitmarktbörsen" abgewickelt werden.

 

Maßgeblichkeit des Emissionsprospektes

 

Für die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist der Emissionsprospekt maßgeblich. Das Emissionshaus (Emittent)  führt die unterschiedlichen Partner der Unternehmenskonzeption, wie z. B. Reeder, Werften, Bauträger, Private Equity Fonds zusammen, prüft die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erstellt ein Gesamtkonzept, das sich schlußendlich im Emissionsprospekt widerspiegelt. Nach Erstellung des Emissionsprospektes und Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt (BAFin) wird das Beteiligungsangebot von qualifizierten Beratern bei privaten und institutionellen Anlegern platziert.